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Viele können mit dem Begriff Hauptzollamt nichts anfangen, dies sind Behörden des Staates, die Zölle und Verbrauchssteuern erheben.

Die Energie Lieferanten müssen pro Einheit Energie sogenannte “Energiesteuern” bezahlen, die von den Hauptzollämtern eingezogen werden und so das Steuersäckel füllen.

Ihnen als KWK Anlagen Betreiber steht in dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, im Sachgebiet “B” ein Sachbearbeiter als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wer dies ist, sagt Ihnen in der Regel Ihr Lieferant der KWK Anlage oder Sie rufen ein Hauptzollamt an und fragen sich durch.

Nachteilig ist übrigens der häufige Wechsel der Mitarbeiter, so das man oft jede zwei Jahre einen neuen Ansprechpartner hat.

Bundesministerium der Finanzen

Bundesfinanzdirektion

Hauptzollamt

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